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Der richtige Angebotspreis: Professionelle Immobilien­bewertung durch HAGEL HOMES

Ein Haus ist mehr als ein Gebäude. Für Sie als Eigentümer ist es vermutlich mit vielen Emotionen verbunden, die Ihnen nicht nur den Verkaufsentschluss erschweren, sondern auch die Ansetzung eines angemessenen sowie marktgerechten Verkaufspreises. Susanne Hagel kennt den Markt von Kleinmachnow und dem Südwesten Berlins bestens und ist daher die richtige Ansprechpartnerin, wenn es um die objektive Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie geht.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert meiner Immobilie?

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Der Wert einer Immobilie wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst:

  • Baujahr
  • Größe
  • Zustand (bezugsfertig, renovierungsbedürftig…)
  • Ausstattung (Standard, gehoben…)
  • Energieeffizienz (Heizungstyp, Dämmung, Alter der Fenster…)
  • Lage und Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten etc.)

 

Außerdem spielt die aktuelle Marktsituation immer in den Wert einer Immobilie mit hinein, weshalb wir im Rahmen der Wertermittlung auch eine sorgfältige Marktanalyse durchführen. Susanne Hagel ist seit über 20 Jahren in Kleinmachnow zu Hause und hier bereits seit vielen Jahren als Maklerin tätig, sodass Sie sich auf Ihre Einschätzung uneingeschränkt verlassen können.

Wie präzise ist die kostenlose Online-Immobilienbewertung?

Online-Bewertungen können erstaunlich genaue Ergebnisse liefern, doch manchmal weichen sie vom tatsächlichen Marktwert ab. Da niemand die Immobilie persönlich besichtigt, können besondere Eigenschaften übersehen werden. Eine kostenlose Online-Bewertung bietet daher nur einen ersten Anhaltspunkt, der durch eine professionelle Wertermittlung bestätigt oder korrigiert werden muss. Sie eignet sich für Verkäufer, die eine grobe Einschätzung des möglichen Verkaufspreises wünschen.

Zwei Männer mit einem Vertrag und Hausmodell
Junge Frau am Laptop

In welchen Situationen sollte ich meine Immobilie professionell bewerten lassen?

Eine professionelle Wertermittlung durch HAGEL HOMES empfiehlt sich beispielsweise dann, wenn:

  • Ihr Verkaufsentschluss bereits feststeht und die Vermarktung zeitnah beginnen soll
  • Sie noch unsicher sind, ob Sie tatsächlich verkaufen sollen und Ihre Entscheidung vom Immobilienwert abhängt
  • Sie sich eine allgemeine Übersicht über Ihr Vermögen verschaffen möchten.

Auch im Fall einer Erbschaft kann eine Immobilienbewertung für Ihre Entscheidungsfindung wichtig sein. Grundsätzlich gilt jedoch: Für eine korrekte Festsetzung der Erbschaftssteuer oder bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft sollten Sie ein gerichtsfestes Gutachten in Auftrag geben. Auch bei einer Scheidung ist eine allgemeine Wertermittlung in der Regel nicht ausreichend. Im Bedarfsfall vermitteln wir Ihnen gerne Gutachter und Sachverständige aus unserem regionalen Partnernetzwerk.

Händeschütteln Icon

Erstkontakt und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch über Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück. Vereinbaren Sie mit mir einfach einen kostenfreien vor-Ort-Termin für die Bewertung Ihrer Immobilie in Kleinmachnow oder Umgebung. Kontaktieren Sie mich dazu über unser Kontaktformular oder telefonisch über die 033203 21964.

Auge Icon

Besichtigung vor Ort

Zum vereinbarten Termin werde ich mit Ihnen Ihre Immobilie vor Ort begehen und mit einem objektiven und frischen Blick auf die Immobilie wertmindernde wie auch wertsteigernde Eigenschaften einordnen. Bauliche Besonderheiten, wie eine ungewöhnliche Raumaufteilung oder etwaige Mängel haben ebenso Einfluss auf den Preis wie beispielsweise eine besondere Ausstattung. Eine realistische Bewertung, die alle Umstände und Rahmenbedingungen berücksichtigt, ist nur durch eine Besichtigung vor Ort möglich. Auch relevante Fragen können gleich schnell und persönlich vor Ort geklärt werden.

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Immobilienbewertung

Abhängig von der Immobilie kommen verschiedene Standard-Bewertungsverfahren zum Einsatz. Auch wird grundsätzlich die aktuelle Marktlage betrachtet. Nachdem ich die Immobilie gesehen und alle nötigen Faktoren zur Bewertung zusammengeführt habe, teile ich Ihnen persönlich oder per E-Mail den aktuellen Verkehrswert und den möglichen Rahmen für den optimalen Angebotspreis im Fall eines Verkaufs mit. Die Immobilienbewertung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Hände und Häkchen Icon

Verkäuferberatung & Vermittlungsauftrag

Wenn Sie an diesem Punkt nun ernsthaft den Verkauf Ihrer Immobilie überlegen, berate ich Sie natürlich gerne hinsichtlich der notwendigen Schritte, einem geeigneten Vermarktungskonzept und einer passenden Preisstrategie. Sagt Ihnen unser Vorgehen und unsere Strategie zu und möchten Sie jetzt HAGEL HOMES mit dem Verkauf Ihrer Immobilie betrauen, ist der nächste Schritt der Vermittlungsauftrag bzw. der Abschluss eines Makleralleinauftrags. In der Folge übernehmen wir den professionellen Vertrieb Ihrer Immobilie und kümmern uns für Sie um einen stressfreien Verkauf.

Häufig gestellte Fragen rund um die Immobilienbewertung kurz beantwortet

Online-Bewertungen liefern oft erstaunlich genaue Ergebnisse, können aber vom tatsächlichen Markt abweichen, da niemand die Immobilie persönlich besichtigt. Besondere Eigenschaften werden möglicherweise übersehen. Eine kostenlose Online-Bewertung bietet nur einen ersten Anhaltspunkt, der durch eine professionelle Wertermittlung bestätigt oder korrigiert werden muss. Sie ist ideal für Verkäufer, die eine grobe Verkaufspreiseinschätzung wünschen.

Es gibt drei normierte Verfahren zur Immobilienbewertung, die Gutachter, Sachverständige und Immobilienmakler verwenden, um den Verkehrswert zu bestimmen: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren.

Vergleichswertverfahren: Verwendet für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Es basiert auf kürzlich verkauften, ähnlichen Objekten. Die Genauigkeit hängt von der Anzahl und Ähnlichkeit der Vergleichsobjekte ab. Bei fehlenden Vergleichsobjekten sind andere Verfahren nötig.

Ertragswertverfahren: Angewendet bei vermieteten Objekten wie Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Hier steht der erzielbare Ertrag im Fokus. Der Wert wird aus den Mieteinnahmen und dem Bodenwert berechnet.

Sachwertverfahren: Genutzt, wenn Vergleichs- oder Ertragswertverfahren nicht anwendbar sind. Der Wert ergibt sich aus den Herstellungskosten und dem aktuellen Wert der Bausubstanz, unter Berücksichtigung von Alter und Renovierungsgrad. Auch der Bodenwert und Außenanlagen werden einbezogen.

Die Wahl der Immobilienbewertung hängt vom Zweck und der gewünschten Verlässlichkeit ab. Jeder darf theoretisch Immobilien bewerten, daher ist es wichtig zu wissen, wem man diese Aufgabe überlässt.

Für Banken oder Rechtsstreitigkeiten ist eine Bewertung durch einen registrierten bzw. gerichtlich zertifizierten Gutachter erforderlich.

Beim Immobilienverkauf können auch Immobilienmakler oder freie Sachverständige bewerten. Makler bieten oft kostenlose Bewertungen im Rahmen ihres Auftrags an, während freie Sachverständige günstiger sind als Gutachter. Diese Bewertungen sind jedoch nicht gerichtstauglich. In Rechtsstreitfällen ist eine Bewertung durch einen gerichtlich zugelassenen Gutachter nötig.

Bei einer Immobilienerbschaft muss der Wert der Immobilie oft aus mehreren Gründen festgestellt werden: zur Bestimmung des Anteils in der Erbmasse, für den Verkauf und für die Erbschaftssteuer. Besonders bei der Erbschaftssteuer spielt der Immobilienwert eine wichtige Rolle.

Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer

Bei einer Erbschaft wird die Erbschaftssteuer fällig, wenn gesetzliche Freibeträge überschritten werden (Ehepartner 500.000 €, Kind 400.000 € usw.). Der Verkehrswert der Immobilie zählt dabei als Teil der Erbmasse. Das Finanzamt setzt diesen Wert nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren fest, ohne die Immobilie persönlich zu besichtigen.

Änderungen 2023

Seit Januar 2023 wurden Berechnungsansätze für das Ertrags- und Sachwertverfahren angepasst, um die festgestellten Werte näher am tatsächlichen Marktwert zu halten.

Verfahren des Finanzamts

  • Vergleichswertverfahren: Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke, basierend auf Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in der Region.
  • Ertragswertverfahren: Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, basierend auf erzielten Mieteinnahmen und dem Grundstückswert.
  • Sachwertverfahren: Für selbstgenutzte Objekte ohne verlässliche Vergleichs- oder Ertragswerte, basierend auf den Gebäudeherstellungskosten und dem aktuellen Wert der Bausubstanz.

Überprüfung lohnt sich

Da das Finanzamt die Immobilie nicht besichtigt, kann der festgelegte Wert ungenau sein. Ein unabhängiges Gutachten kann wertmindernde Faktoren berücksichtigen und möglicherweise zu einer niedrigeren Erbschaftssteuer führen. Ein fundiertes Gegengutachten kann anerkannt werden, andernfalls ist ein Widerspruch möglich.

Bei Schenkungen gilt dasselbe wie bei der Erbschaftssteuer. Hohe Verkehrswerte können Begünstigte in Schwierigkeiten bringen, wenn sie das Objekt nicht verkaufen wollen, aber die Steuer zahlen müssen. Auch hier gelten Freibeträge, meist dieselben wie bei der Erbschaftssteuer. Bei unentgeltlich überschriebenen Immobilien mit einem Verkehrswert über der Freibetragsgrenze lohnt es sich, den Immobilienwert zu prüfen, um bei einem geringeren Wert weniger Steuern zu zahlen.

Die meisten Immobilienkäufe werden über Bankdarlehen finanziert. Um das Kreditausfallrisiko zu minimieren, führt die Bank eine Immobilienbewertung durch. Dies erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen und oft durch einen Gutachter, besonders bei teuren Immobilien ab etwa 1 Mio. €.

Basierend auf dem Verkehrswert legt die Bank den Beleihungswert fest, der meist 70-80 % des Verkehrswerts beträgt. Dadurch verlangt die Bank eine Eigenkapitalquote, um sich bei einem Kreditausfall abzusichern. Bei sehr guter Bonität des Käufers kann die Bank auch 100 % des Kaufpreises finanzieren und auf Eigenkapital verzichten.

Was ist Erbpacht?

Erbpacht bedeutet, dass man das Recht erwirbt, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu besitzen oder zu bauen. Der Kaufpreis ist daher niedriger, da nur die Immobilie, nicht das Grundstück, erworben wird. Der Erbpachtnehmer zahlt dem Grundstückseigentümer eine regelmäßige Pacht, geregelt durch einen Erbpachtvertrag über 50 bis 99 Jahre. Nach Vertragsende geht die Immobilie oft an den Grundstückseigentümer über, der den Erbpachtnehmer mit etwa 2/3 des Verkehrswerts entschädigt.

Bewertung einer Erbpachtimmobilie

Da das Grundstück nicht zum Eigentum gehört, wird nur die Immobilie selbst bewertet. In Deutschland sind etwa 5 % der Immobilien Erbpachtimmobilien, daher gibt es wenige Vergleichsobjekte. Der Wert wird anhand von Größe, Zustand, Baujahr, Lage und Ausstattung ermittelt. Erbpachtspezifische Faktoren wie die Höhe der monatlichen Pacht und die Restlaufzeit des Vertrages sind ebenfalls wichtig. Der Verkehrswert sinkt, je näher das Vertragsende rückt, da der Erbbaurechtsgeber nicht verpflichtet ist, den Vertrag zu verlängern.

 
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Was ist Nießbrauch?

Beim Nießbrauch erhält der Begünstigte ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht sowie das Recht, Erträge aus der Immobilie zu beziehen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen. Nießbrauch wird oft von Immobilieneigentümern genutzt, die ihre Immobilie an ihre Kinder übertragen, aber weiterhin die Nutzung behalten möchten.

Der Nießbraucher gibt das juristische Eigentum auf, behält aber den wirtschaftlichen Besitz und kann die Immobilie vermieten und die Einnahmen behalten. Er kann jedoch nicht mehr verkaufen oder vererben. Das Nießbrauchrecht geht über ein einfaches Wohnrecht hinaus, das nur das Wohnen erlaubt.

Immobilienwert bei Nießbrauch

Ein Nießbrauchrecht mindert den Immobilienwert, da der Eigentümer nur eingeschränkt über die Immobilie verfügen kann. Ein Verkauf ist oft schwierig, da der Käufer das Nießbrauchrecht übernehmen muss.

Bei einer Immobilienbewertung mit Nießbrauchrecht werden Preisabschläge eingerechnet, die sich aus der ortsüblichen Miete und der Dauer des Nießbrauchrechts ergeben. Meist ist das Recht lebenslang und endet mit dem Tod des Rechteinhabers.

Beispiel: Wenn die ortsübliche Miete 2.000 € pro Monat beträgt und der Nießbrauchberechtigte 85 Jahre alt ist, könnte man mit einer Lebenserwartung von 8 Jahren rechnen. Der Wert des Nießbrauchrechts wäre dann etwa 192.000 € (2.000 € x 12 Monate x 8 Jahre). Dieser Betrag wird vom Immobilienwert abgezogen.

Ein Verkauf mit Nießbrauchrecht ist oft nicht sinnvoll. Alternativ kann man versuchen, das Nießbrauchrecht aus dem Grundbuch löschen zu lassen, um bessere Verkaufsbedingungen zu erzielen.

Bei einer Scheidung kann es zu Komplikationen kommen, wenn die Immobilie verkauft werden muss, oft unter Wert.

Ohne Ehevertrag gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft: Vermögen, das nach der Eheschließung erworben wird, gehört beiden Partnern gemeinsam und muss bei einer Scheidung fair aufgeteilt werden. Ist eine Immobilie Teil des Vermögens, kann selten ein Partner den anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen, was oft zu Zwangsverkäufen unter Marktwert führt.

Solche Einbußen lassen sich durch vorsorgliche Maßnahmen wie einen Ehevertrag verhindern. Ein solcher Vertrag kann im Scheidungsfall einem Partner die Immobilie zusprechen und ihn zu monatlichen Ausgleichszahlungen an den anderen Partner verpflichten, um einen Zwangsverkauf zu vermeiden. Falls ein Verkauf gewünscht ist, kann dieser dann geplant und zum realen Marktwert erfolgen.

Bringt ein Partner die Immobilie in die Ehe ein, sollte schriftlich eine Gütertrennung vereinbart werden, sodass die Immobilie im Scheidungsfall beim ursprünglichen Eigentümer bleibt.

Preise vergleichen

Käufer können zunächst Preise vergleichen, um ein Gefühl für den Marktwert zu bekommen. Auf Online-Portalen wie Immowelt, Immonet und Immobilienscout24 findet man ähnliche Objekte und deren Angebotspreise. Zudem gibt es öffentliche Statistiken von Gutachterausschüssen oder Immobilienführern, die Daten zu realen Verkäufen liefern. Diese Informationen helfen, herauszufinden, ob der Preis der Wunschimmobilie im Rahmen liegt, wobei spezielle Eigenheiten der Immobilie noch nicht berücksichtigt sind.

Online-Immobilienbewertung

Online-Portale bieten kostenlose Immobilienbewertungen an, bei denen man Daten eingibt, die entweder automatisch bewertet oder von Experten geprüft werden. Diese Bewertungen basieren auf Verfahren wie Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren und bieten einen groben Anhaltspunkt für den Marktwert. Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Auch meine Immobilienbewertung für den Raum München funktioniert nach diesem Prinzip, wenn ich die Immobilie nicht persönlich besichtigen kann.

Bewertung durch Sachverständige oder Gutachter

Käufer können auch einen Gutachter oder Sachverständigen beauftragen, um eine detaillierte Immobilienbewertung zu erhalten, falls der Verkäufer dies zulässt. Solche Bewertungen sind kostenpflichtig, insbesondere bei registrierten Gutachtern, wo bei einer 300.000 € Immobilie mit 1.000 bis 1.800 € zu rechnen ist. Ein Sachverständiger oder Immobilienmakler kann in der Regel einen präzisen und realistischen Wert ermitteln. Manchmal sind Makler günstiger, besonders wenn die Bewertung mit einem Vertriebsauftrag verbunden ist.

Manche Verkäufer oder Käufer möchten, bevor sie weitere Schritte unternehmen, einfach einmal ganz unverbindlich wissen, wieviel ihr Objekt wert ist, ohne persönliche Daten dafür preiszugeben.

Zu einem bestimmten Grad ist das durchaus möglich. Ungefähre Anhaltspunkte kann man sich z. B. wie im vorherigen Abschnitt dargestellt, durch den Vergleich von Angebotspreisen und offiziellen Verkaufszahlen besorgen.

Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche Internetportale, auf denen die Immobilienbewertung online angefordert werden kann und bei denen die Eingabe persönlicher Daten nicht erforderlich ist, außer z. B eine E-Mail-Adresse, an die die Ermittlung dann geschickt werden kann.

Bei diesen sozusagen anonymen Immobilienbewertungen muss man sich aber gewahr sein, dass es sich bei dem ermittelten Immobilienwert immer nur um ungefähre Wertangaben handeln kann, die weitgehend aus Durchschnittswerten anderer Immobilien abgeleitet sind. Der wirkliche Wert der eigenen Immobilie kann aber weit davon abweichen, weil dabei die speziellen Bedingungen und spezielle Eigenheiten einer konkreten Immobilie zwangsläufig weitgehend unberücksichtigt bleiben.

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